Alle reden von Produkthaftung. Aber die Detailkenntnisse sind meist unzureichend und die nach den gesetzlichen Vorschriften gebotene Umsetzung erfolgt gerade in mittelständischen Betrieben oft
nur lückenhaft oder überhaupt nicht. Ziel des Seminars ist es deshalb, den Teilnehmern einen Überblick über die einschlägigen Gesetze zu verschaffen und die Verpflichtungen
- von Lieferanten gegenüber Abnehmern,
- von Herstellern gegenüber Geschädigten,
- von Herstellern, Händlern und Importeuren gegenüber den Überwachungsbehörden aufzuzeigen.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vom 1.1.1900 als allgemeine Regelung:
- Gewährleistung und Garantie beim Vertrag, Schadensersatz bei unerlaubter Handlung.
- Das Produkthaftungsgesetz vom 15.12.1989 (PHG) als privatrechtliche Sonderregelung:
- Vertrags- und verschuldensunabhängige Haftung von Hersteller/Importeur/Vertriebshändler.
- Das Produktsicherheitsgesetz vom 8.11.2011 (ProdSG) als öffentlichrechtlliche Sonderregelung:
- Kennzeichnungs- und Marktüberwachungspflichten der Hersteller, Befugnisse der
- Marktüberwachungsbehörden, Straf- und Bußgeldvorschriften.
- Die wichtigsten Regelungen der Europäischen Union als übergeordnete Normen:
- EG-Verordnung 765/2008 vom 1.1.2010, Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG vom 17.5.2006.
Seminarziel
Die Teilnehmer sollen nach dem Seminar in der Lage sein, die für ein angemessenes Produktfehlermanagement in ihren Betrieben notwendigen Maßnahmen zu erkennen und organisatorisch umzusetzen.
Zielgruppen des Seminars
sind Geschäftsführer, Produktionsleiter und Mitarbeiter der Qualitätssicherung.
»Der Referent hat die anspruchsvolle Materie kompetent und verständlich vermittelt.«
(Produktionsleiter Johann Plank, KNOTT GmbH Bremsen und Achsen, Eggstätt, Oberbayern)