Arbeitsrecht

Vom Vertragsschluss bis zum Aufhebungsvertrag

Die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen ist das A und O der Personalführung in Unternehmen.
Zentrale Regelungsbereiche sind insbesondere

  • Funktionsbezeichnung und Arbeitsplatzbeschreibung
  • Arbeitszeit und Arbeitsentgelt
  • Weisungs- und Vertretungsbefugnisse
  • Urlaub und Arbeitsverhinderung, speziell Krankheit
  • Kündigung und Kündigungs-Frist

Aber auch die Verschwiegenheitspflicht, die Internetnutzung, Fortbildungskosten und die Verwendung der bei der Tätigkeit des Arbeitnehmers gespeicherten Daten sollten geregelt werden. Häufig werden wichtige Punkte vergessen, was zu Meinungsverschiedenheiten beim Arbeitsablauf und bei einer Vertragsbeendigung führt.

Schließlich sind Fragen bei einer Kündigung – speziell zu den beiden zentralen Bereichen personenbedingter und betriebsbedingter Kündigung – in Personalabteilungen an der Tagesordnung. Auch die Formulierung von Aufhebungsverträgen und der notwendige Inhalt von Arbeitszeugnissen werfen häufig Probleme auf.

 


 

Seminarziel

Bei all diesen arbeitsrechtlichen Bereichen soll das Seminar den Teilnehmern die notwendigen Kennnisse und die erforderliche Sicherheit für die Bewältigung ihrer täglichen Aufgaben vermitteln. Gerade hier legen wir besonderen Wert auf die Dialogform, damit die Teilnehmer konkrete Probleme aus ihrer Tätigkeit darstellen und die Lösungen dann im Gespräch mit dem Referenten erarbeitet werden können. So erreichen wir ein Höchstmaß an praktischer Nutzanwendung für Ihre Mitarbeiter.

 

Zielgruppen des Seminars

sind Geschäftsführer, Leiter von Personalabteilungen und deren Mitarbeiter, aber auch Personalvermittler.

 

»Der Referent instruierte sachkundig über das A und O guter Personalpolitik: sorgfältig formulierte Arbeitsverträge und juristisch gut vorbereitete Kündigungen.«

(Hans Weiser, Güntner AG & Co. KG, Fürstenfeldbruck bei München)


Nutzen Sie dafür auch gerne direkt das Kontaktformular:

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