Eine kompetente rechtliche Unterstützung im Handelsrecht ist für jedes Unternehmen schon deshalb unerlässlich, weil das Handelsrecht das gesamte kaufmännische Handeln im Geschäftsverkehr regelt: Grundlegende Anforderungen an die innere Struktur von Unternehmen (Handelsfirma, Vertretungsverhältnisse) sind im Handelsrecht ebenso vorgegeben wie die für Unternehmen grundlegenden Vorschriften im Handelsregister. Die Schwerpunkte im Einzelnen:
Ich finde die für Sie passende Rechtsform für Ihr Unternehmen und dessen korrekte Eintragung im Handelsregister.
Die Wahl Ihrer Firmenbezeichnung ist ein Prozess, bei dem ich Ihnen helfe, Bezeichnungsprobleme und Namenskollisionen zu verhindern.
Die Gestaltung von Vertretungsverhältnissen in Ihrem Unternehmen ist insbesondere im Hinblick auf die Erteilung und Ausgestaltung von Prokuren und Handlungsvollmachten von Bedeutung.
Ich konzipiere und formuliere Verträge für Ihren Vertrieb - insbesondere Vertragshändler- und Handelsvertreter-Verträge - unter Berücksichtigung Ihrer Vertriebswege und -ziele.
Bei grenzüberschreitendem Vertrieb regle ich für Sie alle bei verschiedenen Rechtsordnungen anfallenden Rechtsfragen unter besonderer Berücksichtigung des UN-Kaufrechts und der Einbeziehung der geeigneten Incoterms als international gebräuchlichen Handelsklauseln.