Die Vorschriften des Produkthaftungsrechts sind weitreichend und streng – insbesondere das im Jahr 2011 novellierte Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) legt den Unternehmen umfassende Prüfungs-, Registrierungs- und Überwachungspflichten auf. Bei deren Verletzung haben die Behörden weitreichende Eingriffsmöglichkeiten in die Unternehmen – im Extremfall sogar bis zur vorübergehenden Betriebsschließung. Ich unterstütze vor allem mittelständische Unternehmen in folgenden Gebieten des Produkthaftungsrechts:
Bereits bei der Herstellung insbesondere der Materialauswahl werden wichtige Weichenstellungen für ein mangelfreies Produkt geschaffen.
Dieses Gesetz enthält wichtige Vorschriften mit detaillierten Pflichten der Unter-nehmen bei Produktion, Mitarbeiteranweisungen, Endkontrolle und Krisenmanagement bei fehlerhaften Produkten.
Wenn ein fehlerhaftes Produkt in den Verkehr gelangt ist, treffen das jeweilige Unternehmen umfassende Verpflichtungen zum Schutz der Verbraucher wie Verbraucherwarnung, Rückrufaktionen und sofortige Sicherstellung mangelfreier Produktion.
Ich berate Unternehmen umfassend über ihre Pflichten bei Konstruktion, Fabrikation, Instruktion und Produktbeobachtung nach Lieferung.
Dieses Gesetz legt eine verschuldensunabhängige Haftung von Unternehmen für fehlerhafte in den Verkehr gebrachte Produkte fest und sieht Schadensersatzansprüche von Verbrauchern direkt gegen diejenigen Unternehmen vor, die das fehlerhafte Produkt produziert und in den Verkehr gebracht haben.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Kanzleitätigkeit ist die Unterstützung von Unternehmen bei Produktmängeln. Ich berate Sie über die erforderlichen Maßnahmen, falls ein bereits vertriebenes Produkt Mängel aufweist, und vertrete Sie vor Gericht bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen von Verbrauchern. Dabei versuche ich in Streitfällen stets bereits im Vorfeld eines Prozesses stets, alle Möglichkeiten einer gütlichen Einigung herauszufinden und umzusetzen.