Seit dem 01.12.2020 gilt ein neues Recht für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEG) in Form des Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetzes (WEMoG). Im Einzelnen sind bei dieser Reform im Verhältnis zum bisherigen Recht besonders hervorzuheben:
- Das Einstimmigkeitsprinzip wird durchgängig durch Mehrheitsentscheidungen ersetzt. Somit lassen sich die Befugnisse der Wohnungseigentümerversammlung sehr viel flexibler gestalten.
- Die bisherigen Quoren von 50 % der Wohnungseigentümerversammlung für die Beschlussfähigkeit wird abgeschafft. Dadurch entfallen die bisher erforderlichen lästigen zeitversetzten Doppel-Einladungen.
- Der Beirat wird in seiner Rechtsstellung gestärkt. Seine Größe kann künftig frei bestimmt werden. Zudem übernimmt er eine Überwachungsfunktion gegenüber der Verwaltung.
- Das WEMoG räumt die Möglichkeit der Begründung von Sondereigentum an PKW-Stellplätzen und Grundstücksflächen im Freien ein.
Die Reform des WE-Gesetzes war überfällig und ist zu begrüßen, weil sie die Rechte und Befugnisse der Miteigentümer stärkt und kaum praktikable Regelungen wie z.B. das Einstimmigkeitsgebot bei einer Veränderung des Gemeinschaftseigentums abschafft. Das WEMoG wird auch die Rechtssicherheit erhöhen, weil es im Verhältnis zum bisherigen Recht durchweg präzise Begriffe verwendet und ein klare Struktur aufweist.