Bereits seit dem 1.1.2020 sind die neuen Incoterms 2020 in Kraft, durch die die Incoterms 2010 in mehreren Punkten geändert wurden.
Hier die wichtigsten Änderungen kurz, knapp und auf den Punkt:
- Die DAT-Klausel (geliefert Terminal) wurde durch die Klausel DPU (geliefert benannter Ort) ersetzt.
- Bei der CIP-Klausel (Fracht frei) wurde der Versicherungsumfang insoweit geändert, als bei ihr jetzt eine All-risk-Versicherung (ICC-A) erforderlich ist. Den bisherigen
Mindestversicherungsschutz (ICC-C) deckt weiterhin die Klausel CIF (Fracht und Versicherung) ab.
- Bei der Klausel FCA (frei Frachtführer) wurde die Zusatzoption aufgenommen, dass der Verkäufer ein Bordkonnossement als Bestätigung der Warenübernahme an Bord eines Seeschiffs bekommt.
Die bisher gültigen Incoterms 2010 bleiben weiterhin in Kraft und können durch ausdrückliche Erklärung statt der Incoterms 2020 vereinbart werden.
Weitere Einzelheiten sowie die geeigneten Vertragsformulierungen erfahren Sie in meinem Seminar „Vertragsrecht für
Einkäufer“, das ich gerne als Inhouse-Seminar für die Mitarbeiter Ihrer Einkaufsabteilung bei Ihnen vor Ort durchführe. Es ist zudem bei der IHK-Akademie der IHK für München und Oberbayern
buchbar.